Allgemeine Geschäftsbedigungen
Allgemein:
birdlike hang gliding überträgt die Ausführung aller Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Veranstalter. Diese werden in der Folge Veranstalter genannt. birdlike hang gliding ist lediglich für die Vermittlung der Aktivitäten, teilwiese für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte zuständig.
1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei birdlike hang gliding oder einer anderen Verkaufsstelle getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und birdlike hang gliding ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und birdlike hang gliding.
2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Preise
Die Preise im Prospekt/Website sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preise in Fremdwährungen werden jeweils dem aktuellen Tageskurs angepasst.
4. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und dessen Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.
Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
ab 1 Tage vor der Aktivität: 100%
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.
5. Annullierung oder Vertragsänderungen durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann vom Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken des Veranstalters, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen des Veranstalters sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.
6. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
7. Versicherung
Die Teilnehmer sind Unfallversichert für Heilungskosten in der Schweiz unbeschränkt.
8. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Veranstalter schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Veranstalter ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Veranstalter wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei birdlike hang gliding, zuhanden des Veranstalters, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Veranstalters und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei birdlike hang gliding verwirken sämtliche Ansprüche.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen birdlike hang gliding oder den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. birdlike hang gliding und der Veranstalter ist berechtigt Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt birdlike hang gliding berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet birdlike hang gliding für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters. Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Kunden beträgt CHF max. 5 Mio.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Ennetmoos. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, seinen Anspruch nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.